Hinweise zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten
Wir informieren Sie auf dieser Seite über die Entsorgung von Elektro- oder Elektronik-Altgeräten mittels der Firma IT-Beratung Zeising auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) bzw. der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE).
Sofern Sie ein Elektro- oder Elektronik-Altgerät besitzen und dieses der Entsorgung zuführen wollen, sind Sie nach dem ElektroG dazu verpflichtet, dieses einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Alle auf dem Europäischen Markt in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronik-Geräte sind mit dem nachfolgend dargestellten Symbol gekennzeichnet. Sofern es in Ausnahmefällen auf Grund der Größe oder der Funktion des Elektro- oder Elektronikgerätes erforderlich ist, ist das Symbol statt auf dem Gerät auf die Verpackung, die Gebrauchsanweisung oder den Garantieschein für das Elektro- oder Elektronik-Gerät aufgedruckt, um zu zeigen, dass diese Geräte dem ElektroG bzw. der der WEEE-Richtlinie unterliegen und aus diesem Grund vom unsortierten Siedlungsabfall getrennt erfasst werden müssen.

Sie können in folgenden Fällen die genannten Geräte bei der IT-Beratung Zeising zum Zwecke der Entsorgung zurückgeben:
- Sofern Sie ein Elektro- oder Elektronikgerät direkt bei der IT-Beratung Zeising erworben haben, das dem Elektrogesetz unterliegt und das an eine Adresse in Deutschland geliefert wurde, können Sie ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, bei der IT-Beratung Zeising zurückgeben.
Sie können natürlich auch jederzeit Elektroaltmaterial direkt bei ein einem in Ihrer Nähe befindlichen Werkstoffhof zurückgeben. In Werder (Havel) wäre es der Werkstoffhof der "Abfallwirtschaft Potsdam Mittelmark GmbH": » https://www.apm-niemegk.de/apm-whoefe-ph#wertstoffhof-werder. Beachten Sie die Hinweise auf der genannten Homepage.